Sollten Sie oder ein*e Angehörig*er logopädische Behandlung benötigen, erhalten Sie eine Verordnung über folgende Ärzt*innen:
- Kinderärzt*innen
- Hausärzt*innen
- HNO- Ärzt*innen und Phoniater*innen
- Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen
- Neurolog*innen
Kinder und Jugendliche sind von einer Zuzahlung befreit. Erwachsene ab
dem 18. Lebensjahr bezahlen 10% der Behandlungskosten und 10,00€ Verordnugsgebühr.
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und nach Vereinbarung
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